Co-Produktion - das heißt, wir gestalten und produzieren die komplette Sendung gemeinsam. Ein prominenter Gast wandert in Ihrer Region. Ein 25-minütiger Talk. Das heißt: Hohe Glaubwürdigkeit, spannende Inhalte. Wie das geht? Kontaktieren Sie uns!
Ein Tipp: Gemeinsam mit (bis zu 4) Partnern können Sie die co-produzierte Sendung gemeinsam gestalten und die Produktionskosten aufteilen.
Beispiel: Berggspräche mit Gert Steinbäcker in Weiz
Ein Paket besteht aus:
Einer Sendung der Talk-Reihe „Berggespräche“ / 25 min Laufzeit / Ausstrahlung auf STEIERMARK TV, zusätzliche Ausstrahlung auf anderen Sendern (z.B. KRONE TV, KURIER TV, R9) optional.
Wir konzipieren die Sendung mit Ihnen gemeinsam, das heißt wir entscheiden uns gemeinsam, welchen Gast wir einladne, wir wählen gemeinsam die Drehorte aus und wir erstellen Das Drehbuch in Absprache mit Ihnen.
Tipp: Co-Produktionen können (von bis zu vier Partnern) gemeinsam umgesetzt werden, um die Kosten aufzuteilen.
Es ist unser All-in-Paket: Produktion, Ausstrahlung, Streaming, Archivierung - und Sie bekommen die Möglichkeit, die Sendung und alle Beiträge (zeitlich unbegrenzt) auf Ihrer Website oder in sozialen Medien zu verlinken (Stichwort "Embedding").
FACTS
Der Talk Berggespräche wird auf STEIERMARK TV ausgestrahlt und bis zu 70 Mal wiederholt. Optinale Ausstrahlung auch auf anderen TV-Sendern.
Zusätzlich wird die Sendung online auf steiermark.tv bereitgestellt und kann zeitlich unbegrenzt abgerufen (und extern verlinkt) werden.
Ausstrahlung:
Anzahl der Ausstrahlungen:
Dauer der Sendung:
Gesamtkosten
TV und Streaming
70 pro Sendung / Streaming: unbegrenzt
25 min
€ 6.000,-- (zzgl. MWSt)
Produktion / Überarbeitung:
Die GST Fernsehen GmbH erbringt nach Maßgabe dieses Vertrages sämtliche mit der Konzeption und Herstellung der Produktion bzw. der Überarbeitung verbundenen organisatorischen, journalistischen, künstlerischen und technischen Leistungen. Die GST Fernsehen GmbH ist berechtigt, sich hiefür auf eigene Kosten Dritter zu bedienen, insbesondere der splash productions gmbh mit Sitz in 4600 Wels. Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und etwaig hinzugezogenen Dritten kommt nicht zustande. Die inhaltliche Gestaltung der Produktion bzw. Überarbeitung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber, jedoch behält es sich die GST Fernsehen GmbH vor, konkrete Inhalte und/oder Gestaltungswünsche des Auftraggebers abzulehnen, insbesondere aus rechtlichen oder programmtechnischen Gründen und/oder oder aus Gründen der Qualitätswahrung. Ein Rücktrittsrecht des Auftraggebers wird durch eine solcherart begründete Ablehnung nicht begründet.
Durch das vom Auftraggeber zu leistende Entgelt erwirbt dieser keine wie auch immer gearteten Rechte an den der GST Fernsehen GmbH erstellten Programmen.
Nutzungsrechte:
Die Nutzungsrechte an der Produktion, am Programm ebenso wie an den hergestellten Programmteilen insbesondere für Fernsehzwecke, stehen ausschließlich der GST Fernsehen GmbH zu.
Rechtseinräumung des Vertragspartners an benötigtem Material
Der Auftraggeber stellt der GST Fernsehen GmbH für die Produktion benötigtes Material (etwa Firmenlogos) zeitgerecht zur Verfügung. Der Auftraggeber räumt der GST Fernsehen GmbH die übertragbaren sachlich, zeitlich und territorial unbeschränkten Nutzungsrechte ein. Die GST Fernsehen GmbH ist insbesondere berechtigt, das Material im Zusammenhang mit der Produktion in jedem technischen Verfahren zu senden (z.B. auch als Livestream), zur Verfügung zu stellen (z.B. über die verschiedenen „da bin i daham“-Apps), zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich vorzuführen sowie anderweitig zu nutzen. Die GST Fernsehen GmbH ist zur Bearbeitung des Materials unter Wahrung der Trademarks / Warenzeichen des Auftraggebers berechtigt. Der Auftraggeber stellt die GST Fernsehen GmbH von allen Ansprüchen schad- und klaglos.