Product Placement - zu Deutsch: Produktplatzierung - heißt, dass Ihr Produkt oder Ihre Marke in die Moderation der Sendung mit eingebunden wird. Das kann Bekleidung sein, die die Moderatorin trägt, Mineralwasser oder Chips, die am Tisch stehen, Einrichtung des Studios.
Ein Tipp: In Form von Location Placement können wir eine Sondersendung auch bei Ihnen vor Ort aufzeichnen.
Die Sendung da bin i daham hat eine Laufzeit von 25 Minuten. Darin enthalten sind mindestens 6 Moderationseinstiege.
Die Sendung wird im TV gezeigt und online über unseren Streaming-Kanal steiermark.tv zur Verfügung gestellt.
Ihr Produkt oder Ihre Marke ist dabei während der Moderationseinstiege immer wieder zu sehen.
Die Einbindung von Product Placement ist immer von der Marke, vom Produkt und vom Kontext abhängig. Daher lassen Sie uns doch Ihren Product-Placement-Auftritt gemeinsam planen. Kontaktieren Sie uns einfach!
Tipp: Besonders gut eignen sich hier Bekleidung, Studioausstattung, Getränke oder - für Einzelsendungen - Dreh der Moderation in Ihrer Location.
FACTS
Die Sendung da bin i daham wird bis zu 30 Mal (Sendung Mittwoch), bzw. 40 Mal (Sendung Samstag) wiederholt - und das gilt auch für Product Placement. Das heißt: Ihre Produktplatzierung ist mehrmals in der Sendung zu sehen.
Ausstrahlung:
Anzahl der Moderationseinstiege:
Anzahl der Ausstrahlungen:
Kosten (pro Sendung):
TV und Streaming
mindestens 6 pro Sendung
30-40 pro Sendung ´
abhängig von Art und Umfang der Platzierung,
Produktion / Überarbeitung:
Die GST Fernsehen GmbH erbringt nach Maßgabe dieses Vertrages sämtliche mit der Konzeption und Herstellung der Produktion bzw. der Überarbeitung verbundenen organisatorischen, journalistischen, künstlerischen und technischen Leistungen. Die GST Fernsehen GmbH ist berechtigt, sich hiefür auf eigene Kosten Dritter zu bedienen, insbesondere der splash productions gmbh mit Sitz in 4600 Wels. Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und etwaig hinzugezogenen Dritten kommt nicht zustande. Die inhaltliche Gestaltung der Produktion bzw. Überarbeitung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber, jedoch behält es sich die GST Fernsehen GmbH vor, konkrete Inhalte und/oder Gestaltungswünsche des Auftraggebers abzulehnen, insbesondere aus rechtlichen oder programmtechnischen Gründen und/oder oder aus Gründen der Qualitätswahrung. Ein Rücktrittsrecht des Auftraggebers wird durch eine solcherart begründete Ablehnung nicht begründet.
Durch das vom Auftraggeber zu leistende Entgelt erwirbt dieser keine wie auch immer gearteten Rechte an den der GST Fernsehen GmbH erstellten Programmen.
Nutzungsrechte:
Die Nutzungsrechte an der Produktion, am Programm ebenso wie an den hergestellten Programmteilen insbesondere für Fernsehzwecke, stehen ausschließlich der GST Fernsehen GmbH zu.
Rechtseinräumung des Vertragspartners an benötigtem Material
Der Auftraggeber stellt der GST Fernsehen GmbH für die Produktion benötigtes Material (etwa Firmenlogos) zeitgerecht zur Verfügung. Der Auftraggeber räumt der GST Fernsehen GmbH die übertragbaren sachlich, zeitlich und territorial unbeschränkten Nutzungsrechte ein. Die GST Fernsehen GmbH ist insbesondere berechtigt, das Material im Zusammenhang mit der Produktion in jedem technischen Verfahren zu senden (z.B. auch als Livestream), zur Verfügung zu stellen (z.B. über die verschiedenen „da bin i daham“-Apps), zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich vorzuführen sowie anderweitig zu nutzen. Die GST Fernsehen GmbH ist zur Bearbeitung des Materials unter Wahrung der Trademarks / Warenzeichen des Auftraggebers berechtigt. Der Auftraggeber stellt die GST Fernsehen GmbH von allen Ansprüchen schad- und klaglos.
Die einzubindenden Produkte müssen in für die Produktion ausreichender Menge vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden.