Wie bitte? Beiträge nur für Streaming - nicht für's Fernsehen? Was bitte soll das denn bringen? Das sieht doch niemand!
Falsch!
Manche Beiträge eigenen sich nicht für klassisches lineares Fernsehen. Aus unterschiedlichen Gründen (zum Beispiel, weil sie zu lang sind). Dafür aber sind sie perfekt für Streaming geeignet. Exklusiv.
Beispiel: So könnte eine Co-Produktion über die Grazer Schlossbergrutsche aussehen
Beispiel 1: Kochen in Echtzeit
Kochen und Kulinarik. Eines der Kernthemen von da bin i daham. Aber eigentlich ist Fernsehen das völlig falsche Medium, um über Kochen und Rezepte zu sprechen, denn es geht alles viel zu schnell - und noch dazu startet der Beitrag genau dann, wenn die Zuseher und Zuseherinnen nicht in der Küche stehen.
Ein Beitrag im Fernsehen dauert gerade mal drei, vier Minuten. In der Zeit haben Sie nichtmal den Salat gewaschen. Also was tun?
Genau: Kochen in Echtzeit. Im TV-Programm stellen wir das Gericht vor, zeigen Ausschnitte, wie es gekocht wird. Führen ein Interview und Gespräch. Wir unterhalten.
Online geht es aber "um's Eingemachte": Hier kochen wir in Echtzeit. Der Braten ist 30 Minuten im Rohr? Dann spielen wir wir 30 Minuten Musik. Wir warten. Wir lassen uns Zeit. Sie brauchen noch nichtmal mehr einen Timer.
Wir kochen gemeinsam mit unseren Zusehern und Zuseherinnen - die den Streaming-Beitrag starten können, wann und wo sie wollen!
Und das Beste: Das Rezept samt Einkaufsliste können unsere User gleich auch herunterladen oder am Handy während des EInkaufs nachlesen.
Beispiel 2: Sport in Echtzeit
Ja, auch das geht. Im TV geben wir einen Überblick über ein paar Übungen. Wie stärkt man den Rücken? Wie mache ich mich fit für die nächste Wanderung?
Online geht es dann wieder zur Sache: Ein Trainer/eine Trainerin zeigt die Übungen. Mit Musik. In Echtzeit. Zum Mitmachen. Unsere Zuseher und Zuseherinnen suchen sich aus, wann und wo sie mitsportlen wollen und schon kann's losgehen. Wo, wann und so oft sie wollen.
FACTS
Die Beiträge sind nur für registrierte User abrufbar (ein Bezahlabo ist nicht notwendig) und stehen zeitlich unbegrenzt zur Verfügung.
Ausstrahlung:
Anzahl der Ausstrahlungen:
Dauer eines Beitrags:
Platzierung:
Kosten (pro Beitrag):
nur Streaming
unbegrenzt
je nach Anforderung, bis zu 3 Stunden
auf Anfrage
Produktion / Überarbeitung:
Die GST Fernsehen GmbH erbringt nach Maßgabe dieses Vertrages sämtliche mit der Konzeption und Herstellung der Produktion bzw. der Überarbeitung verbundenen organisatorischen, journalistischen, künstlerischen und technischen Leistungen. Die GST Fernsehen GmbH ist berechtigt, sich hiefür auf eigene Kosten Dritter zu bedienen, insbesondere der splash productions gmbh mit Sitz in 4600 Wels. Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und etwaig hinzugezogenen Dritten kommt nicht zustande. Die inhaltliche Gestaltung der Produktion bzw. Überarbeitung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber, jedoch behält es sich die GST Fernsehen GmbH vor, konkrete Inhalte und/oder Gestaltungswünsche des Auftraggebers abzulehnen, insbesondere aus rechtlichen oder programmtechnischen Gründen und/oder oder aus Gründen der Qualitätswahrung. Ein Rücktrittsrecht des Auftraggebers wird durch eine solcherart begründete Ablehnung nicht begründet.
Durch das vom Auftraggeber zu leistende Entgelt erwirbt dieser keine wie auch immer gearteten Rechte an den der GST Fernsehen GmbH erstellten Programmen.
Nutzungsrechte:
Die Nutzungsrechte an der Produktion, am Programm ebenso wie an den hergestellten Programmteilen insbesondere für Fernsehzwecke, stehen ausschließlich der GST Fernsehen GmbH zu.
Rechtseinräumung des Vertragspartners an benötigtem Material
Der Auftraggeber stellt der GST Fernsehen GmbH für die Produktion benötigtes Material (etwa Firmenlogos) zeitgerecht zur Verfügung. Der Auftraggeber räumt der GST Fernsehen GmbH die übertragbaren sachlich, zeitlich und territorial unbeschränkten Nutzungsrechte ein. Die GST Fernsehen GmbH ist insbesondere berechtigt, das Material im Zusammenhang mit der Produktion in jedem technischen Verfahren zu senden (z.B. auch als Livestream), zur Verfügung zu stellen (z.B. über die verschiedenen „da bin i daham“-Apps), zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich vorzuführen sowie anderweitig zu nutzen. Die GST Fernsehen GmbH ist zur Bearbeitung des Materials unter Wahrung der Trademarks / Warenzeichen des Auftraggebers berechtigt. Der Auftraggeber stellt die GST Fernsehen GmbH von allen Ansprüchen schad- und klaglos.