(für Beiträge in der Sendung "da bin i daham")
Co-Produktion - das heißt, wir gestalten und produzieren den Beitrag gemeinsam. Ein redaktionell gestalteter Beitrag. Das heißt: Hohe Glaubwürdigkeit, spannende Inhalte. Wie das geht? Kontaktieren Sie uns!
Ein Tipp: Gemeinsam mit Partnern können Sie einen co-produzierten Beitrag mit einer Patronanz und Product Placement perfekt abrunden.
Beispiel: So könnte eine Co-Produktion über die Grazer Schlossbergrutsche aussehen
Beiträge haben eine Laufzeit von 4-5 Minuten und sind der Kern der Sendung da bin i daham. Die Beiträge werden auch online, über unseren Streaming-Kanal steiermark.tv zur Verfügung gestellt.
Tipp: Co-Produktionen können (von mehreren Partnern) auch mit Patronanzen und Product Placement kombiniert werden, um ein rundes Gesamtpaket zu erstellen.
Es ist unser All-in-Paket: Produktion, Ausstrahlung, Streaming, Archivierung - und Sie bekommen die Möglichkeit, den Beitrag (zeitlich unbegrenzt) auf Ihrer Website oder in sozialen Medien zu verlinken (Stichwort "Embedding").
FACTS
Die Sendung da bin i daham wird alle zwei Stunden wiederholt - und das gilt auch für Ihre Patronanz-Spots. Das heißt: Der Beitrag wird im Fernsehen bis zu 30 Mal ausgestrahlt- und steht zeitlich unbegrenzt im Streaming-Portal zur Verfügung.
Ausstrahlung:
Anzahl der Ausstrahlungen:
Dauer eines Beitrags:
Platzierung:
Kosten (pro Beitrag):
TV und Streaming
(bis zu) 40 Ausstrahlungen im TV / Streaming: unbegrenzt
ca. 4 - 5 min
Je nach Inhalt in der Sendung da bin i daham und online
€ 3.600,--*
(Produktion und Ausstrahlung)
*) Kosten zzgl. 20% USt.
Produktion / Überarbeitung:
Die GST Fernsehen GmbH erbringt nach Maßgabe dieses Vertrages sämtliche mit der Konzeption und Herstellung der Produktion bzw. der Überarbeitung verbundenen organisatorischen, journalistischen, künstlerischen und technischen Leistungen. Die GST Fernsehen GmbH ist berechtigt, sich hiefür auf eigene Kosten Dritter zu bedienen, insbesondere der splash productions gmbh mit Sitz in 4600 Wels. Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und etwaig hinzugezogenen Dritten kommt nicht zustande. Die inhaltliche Gestaltung der Produktion bzw. Überarbeitung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber, jedoch behält es sich die GST Fernsehen GmbH vor, konkrete Inhalte und/oder Gestaltungswünsche des Auftraggebers abzulehnen, insbesondere aus rechtlichen oder programmtechnischen Gründen und/oder oder aus Gründen der Qualitätswahrung. Ein Rücktrittsrecht des Auftraggebers wird durch eine solcherart begründete Ablehnung nicht begründet.
Durch das vom Auftraggeber zu leistende Entgelt erwirbt dieser keine wie auch immer gearteten Rechte an den der GST Fernsehen GmbH erstellten Programmen.
Nutzungsrechte:
Die Nutzungsrechte an der Produktion, am Programm ebenso wie an den hergestellten Programmteilen insbesondere für Fernsehzwecke, stehen ausschließlich der GST Fernsehen GmbH zu.
Rechtseinräumung des Vertragspartners an benötigtem Material
Der Auftraggeber stellt der GST Fernsehen GmbH für die Produktion benötigtes Material (etwa Firmenlogos) zeitgerecht zur Verfügung. Der Auftraggeber räumt der GST Fernsehen GmbH die übertragbaren sachlich, zeitlich und territorial unbeschränkten Nutzungsrechte ein. Die GST Fernsehen GmbH ist insbesondere berechtigt, das Material im Zusammenhang mit der Produktion in jedem technischen Verfahren zu senden (z.B. auch als Livestream), zur Verfügung zu stellen (z.B. über die verschiedenen „da bin i daham“-Apps), zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich vorzuführen sowie anderweitig zu nutzen. Die GST Fernsehen GmbH ist zur Bearbeitung des Materials unter Wahrung der Trademarks / Warenzeichen des Auftraggebers berechtigt. Der Auftraggeber stellt die GST Fernsehen GmbH von allen Ansprüchen schad- und klaglos.