Co-Produktion "Ein Stück Österreich"

Co-Produktion - das heißt, wir gestalten und produzieren die komplette Sendung gemeinsam. Eine 25-minütige Dokumentation. Das heißt: Hohe Glaubwürdigkeit, spannende Inhalte. Wie das geht?  Kontaktieren Sie uns!

 

Ein Tipp: Gemeinsam mit (bis zu 6) Partnern können Sie die co-produzierte Sendung  gemeinsam gestalten und die Produktionskosten aufteilen. 

 

 

 

Beispiel: Ein Stück Österreich - Sankt Kathrein am Offenegg

Ein Paket besteht aus: 

 

Einer Sendung der Doku-Reihe „Ein Stück Österreich“ / 25 min Laufzeit / Ausstrahlung auf  STEIERMARK TV, zusätzliche Ausstrahlung auf anderen Sendern (z.B. KRONE TV, KURIER TV, R9) optional.

 

 Zusätzlich produzieren wir (max.) 6 Beiträge á 4.00 min für die Sendung „da bin i daham“ (STEIERMARK TV)

 

Das heißt: Jede Doku besteht aus (bis zu) 6 Themen/Drehorten, die dann zu einem Film „Ein Stück Österreich“ zusammengefasst werden. Die Themen/Drehorte werden von den Partnern und der Readktion von STEIERMARK TV gemeinsam ausgewählt. 

Gleichzeitig produzieren wir zu jedem Thema/Drehort einen Einzelbeitrag mit einer Dauer von ca. 4:00 min, der vorab in der Sendung „da bin i daham“ gezeigt wird. Oder anders gesagt: Ein Dreh, zwei Endprodukte - und eine große Zahl an Ausstrahlungen. 

 

Tipp: Co-Produktionen können (von bis zu sechs Partnern) gemeinsam umgesetzt werden, um die Kosten aufzuteilen.

 

Es ist unser All-in-Paket: Produktion, Ausstrahlung, Streaming, Archivierung - und Sie bekommen die Möglichkeit, die Sendung und alle Beiträge (zeitlich unbegrenzt) auf Ihrer Website oder in sozialen Medien zu verlinken (Stichwort "Embedding"). 

 

 

FACTS

 

Die Doku Ein Stück Österreich wird auf STEIERMARK TV ausgestrahlt und bis zu 70 Mal wiederholt. Optinale Ausstrahlung auch auf anderen TV-Sendern. 

Zusätzlich wird die Doku online auf dabinidaham.tv bereitgestellt und kann zeitlich unbegrenzt abgerufen (und extern verlinkt) werden. 

 

Ausstrahlung:

Anzahl der Ausstrahlungen:

 

Dauer der Sendung:

Dauer eines Beitrags:

Gesamtkosten (Sendung + 6 Beiträge)

TV und Streaming

70 pro Sendung / Streaming: unbegrenzt

25 min

ca. 4 - 5 min

€ 12.000,-- (zzgl. MWSt) 

Produktion / Überarbeitung:

 

Die GST Fernsehen GmbH erbringt nach Maßgabe dieses Vertrages sämtliche mit der Konzeption und Herstellung der Produktion bzw. der Überarbeitung verbundenen organisatorischen, journalistischen, künstlerischen und technischen Leistungen. Die GST Fernsehen GmbH ist berechtigt, sich hiefür auf eigene Kosten Dritter zu bedienen, insbesondere der splash productions gmbh mit Sitz in 4600 Wels. Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und etwaig hinzugezogenen Dritten kommt nicht zustande. Die inhaltliche Gestaltung der Produktion bzw. Überarbeitung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber, jedoch behält es sich die GST Fernsehen GmbH vor, konkrete Inhalte und/oder Gestaltungswünsche des Auftraggebers abzulehnen, insbesondere aus rechtlichen oder programmtechnischen Gründen und/oder oder aus Gründen der Qualitätswahrung. Ein Rücktrittsrecht des Auftraggebers wird durch eine solcherart begründete Ablehnung nicht begründet. 

Durch das vom Auftraggeber zu leistende Entgelt erwirbt dieser keine wie auch immer gearteten Rechte an den der GST Fernsehen GmbH erstellten Programmen.

 

Nutzungsrechte:

 

Die Nutzungsrechte an der Produktion, am Programm ebenso wie an den hergestellten Programmteilen insbesondere für Fernsehzwecke, stehen ausschließlich der GST Fernsehen GmbH zu. 

Rechtseinräumung des Vertragspartners an benötigtem Material 

Der Auftraggeber stellt der GST Fernsehen GmbH für die Produktion benötigtes Material (etwa Firmenlogos) zeitgerecht zur Verfügung. Der Auftraggeber räumt der GST Fernsehen GmbH die übertragbaren sachlich, zeitlich und territorial unbeschränkten Nutzungsrechte ein. Die GST Fernsehen GmbH ist insbesondere berechtigt, das Material im Zusammenhang mit der Produktion in jedem technischen Verfahren zu senden (z.B. auch als Livestream), zur Verfügung zu stellen (z.B. über die verschiedenen „da bin i daham“-Apps), zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich vorzuführen sowie anderweitig zu nutzen. Die GST Fernsehen GmbH ist zur Bearbeitung des Materials unter Wahrung der Trademarks / Warenzeichen des Auftraggebers berechtigt. Der Auftraggeber stellt die GST Fernsehen GmbH von allen Ansprüchen schad- und klaglos.