Location Placement (für die Moderation)

Location Placement ist eine Sonderform des "Product Placement". Platziert werden hier aber keine Produkte oder Marken, sondern Orte. Locations.  Oder anders gesagt: Wir zeichnen die Moderation der Sendung bei Ihnen vor Ort auf. 

Möglich ist das für die Sendereihen "da bin i daham" und das "Society Magazin". In beiden Sendungen muss das Location Placement mit der Co-Produktion eines Beitrags kombiniert werden. 

 

Ein Tipp: Wir berichten von Ihrer Location. Von Ihrer Veranstaltung, aus Ihrem Unternehmen. Oder aus Ihrem Vorgarten - ganz wie Sie möchten. Ihr Vorteil: Im Laufe der Sendung kommen wir immer wieder in Ihre Location "zurück", die Einbindung erfolgt also mehrmals. Und das merken sich die Zuseherinnen udn Zuseher.  

 

 

Die Sendung da bin i daham hat eine Laufzeit von 60 Minuten (einschließlich Werbung). Darin enthalten sind mindestens 10 Moderationseinstiege.

Die Sendung wird im TV gezeigt und online über unseren Streaming-Kanal und die da bin i daham-App zur Verfügung gestellt. 

Ähnliches gilt für das  Society Magazin. Hier haben wir immerhin 7 Moderationseinstiege bei einer Laufzeit von 25 min.

Ihre Location ist dabei während der Moderationseinstiege immer wieder zu erkennen und wird auch mehrmals genannt.

 

Wie das geht? Kontaktieren Sie uns einfach!

 

Tipp: Location Placements eigenen sich besonders gut in Kombination mit (mindestens einem) co-produzierten Beitrag und werden daher auch nur in Kombination angeboten. Mehrere Beiträge sind aber natürlich auch kein Problem.

 

 

FACTS

 

Jede Sendung da bin i daham wird 28 Mal ausgestrahlt - und das gilt auch für das Location Placement. 

Die Sendung Society Magazin wird ca. 18 Mal wiederholt, mit je 7 Moderationseinstiegen - also 140 Nennungen. 

 

Ausstrahlung:

Anzahl der Moderationseinstiege:

 

 

Anzahl der Ausstrahlungen:

Kosten (pro Sendung):

TV und Streaming

mindestens 10 pro Sendung (da bin i daham), bzw. 7 pro Sendung (Society Magazin)

20 Ausstrahlungen

 € 1.500,-- (zzgl. WA und MWSt)  für Society Magazin und

 € 1.000,-- (zzgl. WA und MWSt) 

für da bin i daham - late night edition

Produktion / Überarbeitung:

 

Die GST Fernsehen GmbH erbringt nach Maßgabe dieses Vertrages sämtliche mit der Konzeption und Herstellung der Produktion bzw. der Überarbeitung verbundenen organisatorischen, journalistischen, künstlerischen und technischen Leistungen. Die GST Fernsehen GmbH ist berechtigt, sich hiefür auf eigene Kosten Dritter zu bedienen, insbesondere der splash productions gmbh mit Sitz in 4600 Wels. Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und etwaig hinzugezogenen Dritten kommt nicht zustande. Die inhaltliche Gestaltung der Produktion bzw. Überarbeitung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber, jedoch behält es sich die GST Fernsehen GmbH vor, konkrete Inhalte und/oder Gestaltungswünsche des Auftraggebers abzulehnen, insbesondere aus rechtlichen oder programmtechnischen Gründen und/oder oder aus Gründen der Qualitätswahrung. Ein Rücktrittsrecht des Auftraggebers wird durch eine solcherart begründete Ablehnung nicht begründet. 

Durch das vom Auftraggeber zu leistende Entgelt erwirbt dieser keine wie auch immer gearteten Rechte an den der GST Fernsehen GmbH erstellten Programmen.

 

Nutzungsrechte:

 

Die Nutzungsrechte an der Produktion, am Programm ebenso wie an den hergestellten Programmteilen insbesondere für Fernsehzwecke, stehen ausschließlich der GST Fernsehen GmbH zu. 

Rechtseinräumung des Vertragspartners an benötigtem Material 

Der Auftraggeber stellt der GST Fernsehen GmbH für die Produktion benötigtes Material (etwa Firmenlogos) zeitgerecht zur Verfügung. Der Auftraggeber räumt der GST Fernsehen GmbH die übertragbaren sachlich, zeitlich und territorial unbeschränkten Nutzungsrechte ein. Die GST Fernsehen GmbH ist insbesondere berechtigt, das Material im Zusammenhang mit der Produktion in jedem technischen Verfahren zu senden (z.B. auch als Livestream), zur Verfügung zu stellen (z.B. über die verschiedenen „da bin i daham“-Apps), zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich vorzuführen sowie anderweitig zu nutzen. Die GST Fernsehen GmbH ist zur Bearbeitung des Materials unter Wahrung der Trademarks / Warenzeichen des Auftraggebers berechtigt. Der Auftraggeber stellt die GST Fernsehen GmbH von allen Ansprüchen schad- und klaglos. 

 

Die einzubindenden Produkte müssen in für die Produktion ausreichender Menge vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden.