Zu Gast bei den "Schlossberggesprächen"

Zwei Fliegen mit einer Klappe: Sie sind Gast in der Sendung "Schlossberggespräche". Die perfekte Bühne, um sich selbst, Ihr Unternehmen und/oder Ihre Anliegen öffentlichkeitswirksam, medial zu thematisieren.

Die neue Sendereihe startet im September 2025 auf STEIERMARK TV. In jeder Sendung werden zwei Gäste von Moderatorin Barbara Attems begrüßt. 

 

Ein Tipp: Die "Schlossberggespräche" können aber noch mehr: Sie können bis zu 10 Studiogäste zur Aufzeichnung mitbringen. Das perfekte Mitarbeiter/-innen- oder Kundenevent: Während Sie Protagonist der TV-Aufzeichnung sind, können Ihre Gäste die kulinarischen Genüsse des Schlossberg Restaurants erfoschen. 

 

 

Die Sendung Schlossberggespräche hat eine Laufzeit von 30 Minuten (einschließlich Werbung). Moderiert wird die Sendung von Barbara Attems - und keine Angst, Sie sind nicht alleine: Gemeinsam mit einem zweiten Gast können Sie Ihre Anliegen, Ihr Unternehmen, Ihre Visionen öffentlichkeitswirksam thematisieren. 

 

Die Sendung wird im TV gezeigt und online über unseren Streaming-Kanal Verfügung gestellt. 

 

Wie das geht? Kontaktieren Sie uns einfach!

 

Tipp: Zu Gast bei den Schlossberggesprächen, und danach ein co-produzierter Beitrag über Ihr Unternehmen? Die perfekte Kombination!

 

 

FACTS

 

Jede Sendung Schlossberggespräche wird (mindestens) 70 Mal ausgestrahlt und steht danach online dauerhaft zur Verfügung.

 

Ausstrahlung:

Moderation:

Anzahl der Ausstrahlungen:

Kosten (pro Sendung):

TV und Streaming

Barabara Attems

70 Ausstrahlungen

 € 1.500,-- (zzgl. USt.) 

inkl. bis zu 10 Studiogäste

Produktion / Überarbeitung:

 

Die GST Fernsehen GmbH erbringt nach Maßgabe dieses Vertrages sämtliche mit der Konzeption und Herstellung der Produktion bzw. der Überarbeitung verbundenen organisatorischen, journalistischen, künstlerischen und technischen Leistungen. Die GST Fernsehen GmbH ist berechtigt, sich hiefür auf eigene Kosten Dritter zu bedienen, insbesondere der splash productions gmbh mit Sitz in 4600 Wels. Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und etwaig hinzugezogenen Dritten kommt nicht zustande. Die inhaltliche Gestaltung der Produktion bzw. Überarbeitung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber, jedoch behält es sich die GST Fernsehen GmbH vor, konkrete Inhalte und/oder Gestaltungswünsche des Auftraggebers abzulehnen, insbesondere aus rechtlichen oder programmtechnischen Gründen und/oder oder aus Gründen der Qualitätswahrung. Ein Rücktrittsrecht des Auftraggebers wird durch eine solcherart begründete Ablehnung nicht begründet. 

Durch das vom Auftraggeber zu leistende Entgelt erwirbt dieser keine wie auch immer gearteten Rechte an den der GST Fernsehen GmbH erstellten Programmen.

 

Nutzungsrechte:

 

Die Nutzungsrechte an der Produktion, am Programm ebenso wie an den hergestellten Programmteilen insbesondere für Fernsehzwecke, stehen ausschließlich der GST Fernsehen GmbH zu. 

Rechtseinräumung des Vertragspartners an benötigtem Material 

Der Auftraggeber stellt der GST Fernsehen GmbH für die Produktion benötigtes Material (etwa Firmenlogos) zeitgerecht zur Verfügung. Der Auftraggeber räumt der GST Fernsehen GmbH die übertragbaren sachlich, zeitlich und territorial unbeschränkten Nutzungsrechte ein. Die GST Fernsehen GmbH ist insbesondere berechtigt, das Material im Zusammenhang mit der Produktion in jedem technischen Verfahren zu senden (z.B. auch als Livestream), zur Verfügung zu stellen (z.B. über die verschiedenen „da bin i daham“-Apps), zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich vorzuführen sowie anderweitig zu nutzen. Die GST Fernsehen GmbH ist zur Bearbeitung des Materials unter Wahrung der Trademarks / Warenzeichen des Auftraggebers berechtigt. Der Auftraggeber stellt die GST Fernsehen GmbH von allen Ansprüchen schad- und klaglos. 

 

Die einzubindenden Produkte müssen in für die Produktion ausreichender Menge vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden.