Produktion von Spots, etc.

Sie haben keinen TV-Spot? Kein Advertorial? Wollen aber dennoch Spots oder Advertorials im Progamm von Steiermark TV schalten? Kein Problem: Kontaktieren Sie uns!

 

Ein Tipp: Spots können Sie auch online, in sozialen Medien und natürlich auch auf anderen TV-Sendern nutzen!

 

 

 

Beispiel: So könnte eine Co-Produktion über die Grazer Schlossbergrutsche aussehen

Ein TV-Spot hat eine Laufzeit von 30 Sekunden. Ein Advertorial von 90 Sekunden oder mehr. 

Lassen Sie uns gemeinsam Spots und/oder Advertorials produzieren. Die Rechte am fertigen Spot liegen komplett bei Ihnen, wir übernehmen die Produktion und liefern ein Produkt, das Sie auch auf anderen Sendern (einschließlich ORF) einsetzen können. 

 

Tipp: Lassen Sie uns die Spots gemeinsam gestalten. Sie kennen Ihr Unternehmen, Ihre Marke - und wir haben jahrelange Erfahrung in der Fernsehproduktion.

 

FACTS

 

Wir erstellen - in Abstimmung mit Ihnen - das Drehbuch. Anschließend wird der Spot produziert. Für unser Standard-Paket gehen wir von einem Dreh- und Schnitttag aus. 

Grafiken, Logos, etc. müssen von Ihnen zur Verfügung gestellt werden. Musik (AKM-frei) und Sprecher/Sprecherin stellen wir. 

Im Preis inkludiert ist eine Überarbeitung des Spots. 

Dann kann es losgehen!

 

Produktion:

inkludierte Leistungen:

 

 

Dauer eines Spots:

Format:

 

 

 

 

Kosten (pro Spot):

ein Tag (Dreh, Schnitt)

Drehbuch, Dreh, Schnitt, Musik (AKM-frei), Sprecher/-in, eine Überarbeitung.

30 sek.

QuickTime-Movie (.h264-Codierung) für den Einsatz online und MXF-Datei, XDCAM HD422-Codec für den Einsatz im TV

ab € 1.800,-- (zzgl. MWSt) 

Produktion / Überarbeitung:

 

Die GST Fernsehen GmbH erbringt nach Maßgabe dieses Vertrages sämtliche mit der Konzeption und Herstellung der Produktion bzw. der Überarbeitung verbundenen organisatorischen, journalistischen, künstlerischen und technischen Leistungen. Die GST Fernsehen GmbH ist berechtigt, sich hiefür auf eigene Kosten Dritter zu bedienen, insbesondere der splash productions gmbh mit Sitz in 4600 Wels. Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und etwaig hinzugezogenen Dritten kommt nicht zustande. Die inhaltliche Gestaltung der Produktion bzw. Überarbeitung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber, jedoch behält es sich die GST Fernsehen GmbH vor, konkrete Inhalte und/oder Gestaltungswünsche des Auftraggebers abzulehnen, insbesondere aus rechtlichen oder programmtechnischen Gründen und/oder oder aus Gründen der Qualitätswahrung. Ein Rücktrittsrecht des Auftraggebers wird durch eine solcherart begründete Ablehnung nicht begründet. 

Durch das vom Auftraggeber zu leistende Entgelt erwirbt dieser keine wie auch immer gearteten Rechte an den der GST Fernsehen GmbH erstellten Programmen.

 

Nutzungsrechte:

 

Die Nutzungsrechte an der Produktion, am Programm ebenso wie an den hergestellten Programmteilen insbesondere für Fernsehzwecke, stehen ausschließlich der GST Fernsehen GmbH zu. 

Rechtseinräumung des Vertragspartners an benötigtem Material 

Der Auftraggeber stellt der GST Fernsehen GmbH für die Produktion benötigtes Material (etwa Firmenlogos) zeitgerecht zur Verfügung. Der Auftraggeber räumt der GST Fernsehen GmbH die übertragbaren sachlich, zeitlich und territorial unbeschränkten Nutzungsrechte ein. Die GST Fernsehen GmbH ist insbesondere berechtigt, das Material im Zusammenhang mit der Produktion in jedem technischen Verfahren zu senden (z.B. auch als Livestream), zur Verfügung zu stellen (z.B. über die verschiedenen „da bin i daham“-Apps), zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich vorzuführen sowie anderweitig zu nutzen. Die GST Fernsehen GmbH ist zur Bearbeitung des Materials unter Wahrung der Trademarks / Warenzeichen des Auftraggebers berechtigt. Der Auftraggeber stellt die GST Fernsehen GmbH von allen Ansprüchen schad- und klaglos.